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Die Feuerwehr Baumersroda
Die freiwillige Feuerwehr Baumersroda ist eine kleine Wehr, die materiell und personell um das Überleben kämpft. Das Gründungsdatum und das sich hieraus ergebende Alter der Wehr ist wegen fehlender beurkundender Nachweise umstritten. Es gibt Quellen, die vermuten lassen, dass ein organisiertes Löschwesen in Baumersroda seit über 150 Jahren besteht. Ob es sich bei den hier gegründeten Lösch- und Wassermanschaften um eine Wehr handelt, ist strittig. Das von der Gemeinde finanzierte und organisierte Löschwesen in Baumersroda besteht jedoch nachweisbar schon seit 1854.
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Bildung einer Spritzen- und Wassermanschaft in Baumersroda Auszug aus der Niederschrift von der Gründungsversammlung Quelle LHSA, MER, Rep. C 50 Querfurt A/B, Nr.595, Bl. 24
Baumersroda den 21.Juli 1854 Zur Organisation einer Spritzenmannschaft ingleichen zur Bildung der nötigen Wassermannschaft für die Ortschaft Baumersroda hatte sich die dasige Gemeinde versammelt. Über 2/3tel derselben waren anwesend. Nachdem das hierauf Bezügliche -wie solches der Anhang zur Circularverfügung des Herrn Generaldirectors vom 15.Januar 1850 anordnet- besprochen worden war, ging man zur Wahl über. Es wurden gewählt: I eine Spritzenmannschaft, bestehend aus 1. dem Spritzenmeister Nachbar und Einwohner Christian Münch 2. dessen Stellvertreter Gustav Weiland 3. den activen Mannschaften Carl Ecke, Engelhart Schmidt, Ernst Weiland, Gotlob Bärthel, Ludwig Fugmann, Leberrecht Biermann, Carl Gerber, August Röder 4. Reservemannschaften Gottfried Sieblist, Gottlieb Thirsch, Benjamin Köhler, Christian Hartmann II eine Wassermannschaft bestehend aus 1. dem Schöpfmeister Christian Gebler j. 2. Mannschaften a Gottlob Polei b Gottlieb Schreiber c Gottlob Thimme |
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August 1854 Zu schreiben: an den Ortsrichter Hofmann in Baumersroda In Sachen die Beschaffung von Metall- oder Blech Abzeichen für die Baumersrodaer organisierte Spritzen und Wassermannschaft haben Sie der in der Verhandlung vom 21.Juli 54 abgegebenen Erklärung noch nicht genügt. In Folge dessen veranlassen wir Sie hierdurch innerhalb 8. Tagen diese Sache zu erledigen oder die Hinderungsursachen in ges. Frist anzuzeigen. Schl. Bedra, den 19.August 1854 Dominium Baumersroda |
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